Die Corona-Krise gefährdet die Wahlrechte der Südkoreaner*innen in Übersee
Die Hälfte der im Ausland registrierten Wahlberechtigten können bei den südkoreanischen Parlamentswahlen nicht wählen, da die Wahllokale wegen Corona geschlossen wurden.
Die Hälfte der im Ausland registrierten Wahlberechtigten können bei den südkoreanischen Parlamentswahlen nicht wählen, da die Wahllokale wegen Corona geschlossen wurden.
Am 5. Februar 2009 wurde in der koreanischen Nationalversammlung im Parlament in Seoul das Recht zur Präsidentschafts- und Abgeordnetenwahl verabschiedet, somit kann jeder im Ausland lebende koreanische Staatsbürger mit rechtlich gültigem koreanischen Personalausweis ab dem 19. Lebensjahr wählen.
Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts steht die aktuelle Gesetzgebung zu den Rechten der im Ausland lebenden Koreaner nicht mit der Verfassung im Einklang. Koreaner im Ausland werden damit voraussichtlich ihr Wahlrecht in ihrem Vaterland ausüben dürfen.