Bericht, Migration, Südkorea

Bald Wahlrecht für Koreaner im Ausland?

Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts steht die aktuelle Gesetzgebung zu den Rechten der im Ausland lebenden Koreaner nicht mit der Verfassung im Einklang. Koreaner im Ausland werden damit voraussichtlich ihr Wahlrecht in ihrem Vaterland ausüben dürfen.

Zehn dauerhaft in Japan wohnhafte Koreaner hatten Verfassungsklage eingereicht. Das Gericht gab ihnen am Donnerstag mit seinem Urteil Recht. Die Richter kippten damit ein 1999 vom Obersten Gericht beschlossenes Urteil, wonach die Einschränkungen für Auslandskoreaner verfassungskonform seien. Damals lautete es, dass Koreaner in Japan nicht an Wahlen in Südkorea teilnehmen dürften, da ihre pro-nordkoreanische Gesinnung die Fairness der Wahlen unterminieren könne. Damit wurde jedoch gleichzeitig das Anliegen aller im Ausland residierenden Koreaner abgeschmettert.

Die aktuelle Gesetzgebung bleibt auch nach dem jüngsten Urteil bis zu ihrer Änderung in Kraft. Damit sollen politische und soziale Wirren aufgrund einer sofortigen Aufhebung relevanter Gesetze vermieden werden. Die Nationalversammlung hat jedoch den Auftrag, entsprechende Gesetze binnen einer vom Gericht festgesetzten Frist zu revidieren. Wird die Frist Ende nächsten Jahres überschritten, verlieren die Gesetze automatisch ihre Gültigkeit. Zurzeit dürfen nur Koreaner wählen, die ihren Wohnsitz in Südkorea haben. Wer im Ausland lebt und nicht in seiner Heimat wohnhaft ist, darf folglich nicht wählen.

Beeilen sich die Parteien und Abgeordneten mit der Gesetzgebung, können die im Ausland lebenden Koreaner schon im Dezember an der Präsidentschaftswahl teilnehmen. Die Wahrscheinlichkeit eines schnellen Gesetzgebungsverfahrens ist jedoch gering, da viele organisatorische Fragen zu klären sind. Beispielsweise müssen Wahlbüros im Ausland und eine übergeordnete Wahlkommission eingerichtet werden. Auch muss ein Verfahren entwickelt werden, mit dem alle Wahlberechtigten im Ausland zuverlässig ermittelt werden können.

Das jüngste Urteil schützt das Ziel der Verfassung, wonach eine Einschränkung der Grundrechte der Bürger unter keinen Umständen hingenommen werden darf. Wer die koreanische Staatsbürgerschaft besitzt, muss auch das Recht haben zu wählen, auch wenn er schon lange Jahre im Ausland lebt.

Mit Stand von Ende 2005 lebten rund 6,63 Millionen ethnische Koreaner im Ausland, in die Zahl sind auch jene eingeschlossen, die eine andere Staatsbürgerschaft annahmen. 1,7 Millionen davon genießen in ihrer Wahlheimat lediglich ein dauerhaftes Wohnrecht und wären als koreanische Staatsbürger künftig wieder in ihrer alten Heimat wahlberechtigt.

Quelle: A. Niederdeppe, KBS WORLD Radio, Seoul 29.06.2007.