Beitragsordnung

des Vereins Korea-Verband e.V., nachfolgend Verein genannt.

§1 GRUNDSATZ

(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung des Vereins. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 BESCHLÜSSE

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in der der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 BEITRÄGE

(1) Jedes Vereinsmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

(2) Die Beitragshöhe beträgt für natürliche Personen mindestens 6,00 € monatlich. Die Beitragshöhe für juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereinigungen beträgt mindestens 10,00€ monatlich. Darüber hinaus können Mitglieder freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen.

(3) Für Menschen in Ausbildung und Nichtverdienende kann befristet für ein Kalenderjahr ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von 3,00 € monatlich gewährt werden. Diese Frist kann vom Vorstand auf Antrag verlängert werden.

(4) In begründeten Fällen kann der Vorstand, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsreduzierungen genehmigen. Die Beitragsreduzierungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.

(5) Über eine Aussetzung bzw. Reduzierung der Beiträge entscheidet der Vorstand auf Antrag. 

§4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLWEISE

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist ab dem Monat des Eintritts fällig. Die Aufnahme neuer Mitglieder regelt die Vereinssatzung.

(2) Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel jährlich im Bankeinzugsverfahren.

(3) Wird die Abbuchung von der Bank nicht eingelöst oder wird der Abbuchung vom Mitglied widersprochen, ist das Mitglied verpflichtet, dem Verein auch die anfallenden Rückbuchungsgebühren zu erstatten.

(4) Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand Änderungen insbesondere der Bankverbindung und Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

(5) Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält jedes Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.

§5 INKRAFTTRETEN

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 03.12.2022 in Kraft. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Diese ist mit dem Beitritt auch für sie verbindlich.