Bald Wahlrecht für Koreaner im Ausland?
Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts steht die aktuelle Gesetzgebung zu den Rechten der im Ausland lebenden Koreaner nicht mit der Verfassung im Einklang. Koreaner im Ausland werden damit voraussichtlich ihr Wahlrecht in ihrem Vaterland ausüben dürfen.