Das neu gewonnene Wahlrecht der koreanischen Emigranten
Am 5. Februar 2009 wurde in der koreanischen Nationalversammlung im Parlament in Seoul das Recht zur Präsidentschafts- und Abgeordnetenwahl verabschiedet, somit kann jeder im Ausland lebende koreanische Staatsbürger mit rechtlich gültigem koreanischen Personalausweis ab dem 19. Lebensjahr wählen.