Der Rechtsstreit um den Verbleib der Friedensstatue in Berlin erreicht eine kritische Phase. Nachdem das Bezirksamt Mitte die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für die Statue im öffentlichen Raum am 30. September 2024 abgelehnt und deren Entfernung angeordnet hat, kämpft der Korea-Verband vor Gericht für den Erhalt des bedeutenden Symbols gegen sexualisierte Gewalt. Unser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 16. Oktober 2024 zielt darauf ab, die aufschiebende Wirkung gegen die Räumungsanordnung wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Statue bis zur abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren an ihrem Standort bleibt.
Die jüngste Antragserwiderung des Bezirksamts Mitte vom 29. November 2024, die dem Verwaltungsgericht vorgelegt wurde, zeigt jedoch erneut erhebliche Defizite in der Argumentation der Gegenseite. Neben einer fragwürdigen Rechtsgrundlage und sachfremden Entscheidungen zeigt die Antragserwiderung des Bezirksamts Mitte nur wenig Neutralität und Sachlichkeit in diesem Verfahren. Der Korea-Verband bleibt entschlossen, gegen diese ungerechtfertigten Angriffe vorzugehen.
Unsachliche Argumentation
Die Antragserwiderung des Bezirksamts Mitte lässt eine sachliche juristische Auseinandersetzung vermissen. Statt neutral die Rechtslage darzulegen, wird die Arbeit des Korea-Verbands diffamiert und in Frage gestellt. Aussagen wie die Behauptung, der Korea-Verband hätte sich „verrannt“ (vgl. Antragserwiderung des BA Mitte, S.10), oder die Kritik an unserer „Lobbyarbeit“ in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) (vgl. Antragserwiderung des BA Mitte, S.5) zeigen, dass hier emotionale Vorwürfe den sachlichen Kern der Auseinandersetzung überlagern. Zudem enthält die Antragserwiderung vage und wertende Aussagen, wie etwa die Formulierung, dass der Korea-Verband sich „offenbar allein“ (vgl. Antragserwiderung des BA Mitte, S. 8) anmaße, die Vielfalt der Einwanderungsgesellschaft Berlins widerzuspiegeln. Dies ist eines Rechtsverfahrens unwürdig.
Inhaltliche Schwächen und Widersprüche
Das Bezirksamt stützt sich weiterhin auf ein angebliches Glossar, das die maximale Genehmigungsdauer von Kunst im öffentlichen Raum auf zwei Jahre begrenzen soll. Wie bereits durch unsere Anwälte dargelegt (Stellungnahme, S.2 f.), wurde dieses Glossar jedoch erst nach unserem Antrag veröffentlicht. Zudem zeigen die Akten, dass diese Regelung weder konsistent angewandt noch ausreichend kommuniziert wurde. Eine solche rückwirkende Regelung ist nicht rechtskonform.
Die Behauptung des Bezirksamts, dass andere bedeutende Kunstwerke wie der „Große Lastenbär“ oder die „Wandering Church“ ebenfalls zeitnah entfernt werden müssen (vgl. Antragserwiderung des BA Mitte, S.15 ff.), wirkt wie ein verzweifelter Versuch, eine einheitliche Praxis vorzutäuschen. Tatsächlich wurden diese Kunstwerke über Jahre hinweg toleriert – in manchen Fällen sogar weit über den angeblich zulässigen Zeitraum hinaus. Es ist höchst fraglich, dass ihre Entfernung plötzlich zeitlich mit unserer Auseinandersetzung um die Friedensstatue zusammenfällt.
Missachtung grundlegender Rechte
Die Friedensstatue steht nicht nur für die Erinnerung an die Trostfrauen, sondern ist auch ein zentrales Element unserer Bildungsarbeit. Das Bezirksamt behauptet, unsere Arbeit sei auch ohne die Statue möglich (vgl. Antragserwiderung des BA Mitte, S.9 f.). Diese Aussage ignoriert jedoch die Tatsache, dass die Statue ein integraler Bestandteil unserer pädagogischen Konzepte ist, tief in der Nachbarschaft verankert und ein wesentlicher Teil ihres sozialen Gefüges. Der Versuch, unsere Kunstfreiheit und die Vereinigungsfreiheit unseres Vereins auf diese Weise einzuschränken, ist rechtlich und moralisch inakzeptabel.
Fragwürdige Einflüsse und außenpolitische Dimensionen
Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass außenpolitische Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind. Das Bezirksamt beruft sich auf „diplomatische Verstimmungen“ zwischen Deutschland und Japan – ein Argument, das weder konkretisiert noch durch Belege gestützt wird (vgl. Antragserwiderung des BA Mitte, S.13 f.). Solche sachfremden Erwägungen widersprechen den Grundsätzen einer rechtlich fundierten Verwaltungsentscheidung.
Der Korea-Verband wird weiterhin entschieden, für den Verbleib der Friedensstatue kämpfen. Dieses Kunstwerk ist ein Symbol gegen sexualisierte Gewalt und für historische Verantwortung. Die Art und Weise, wie das Bezirksamt mit diesem Fall umgeht, ist nicht nur eine Bedrohung für unsere Arbeit, sondern ein Angriff auf die Grundprinzipien der Kunst- und Meinungsfreiheit.
Wir fordern eine transparente, sachliche und gerechte Entscheidung. Der öffentliche Raum darf nicht zum Spielball politischer Interessen oder persönlicher Befindlichkeiten werden.
Vollständige Stellungnahme des Korea Verbands: Kritik an der Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Anordnung durch das Bezirksamt Mitte:
20241218_Korea-Verband-vs-Land-Berlin_dka_Stellungnahme_.pdf (812,9 KiB)
Foto von Nadia Hertel Reihani, aufgenommen am 21. Dezember 2024 an der Friedensstatue