Friedensstatue, Presse, Stellungnahme

Sexualisierte Gewalt ist keine Privatsache

Die Friedensstatue Ari bleibt im öffentlichen Raum!

Wir bedauern sehr, dass das Bezirksamt Mitte weiterhin versucht, die Friedensstatue „Ari“ aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, anstatt eine Lösung für ihren dauerhaften Erhalt sicherzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte (BVV) hat bereits mehrfach beschlossen, die Statue am bisherigen Standort zu belassen, und nicht zuletzt hatten die eigene Partei des BA (Beschluss der Grünen Berlin) sowie zahlreiche Einwohner*innen den dauerhaften Verbleib der Friedensstatue in Berlin-Moabit gefordert.

Nach dem Gespräch zwischen dem BA und dem Korea Verband am 14.07.2025 wurde deutlich, dass man sich öffentlich als Retter der Friedensstatue inszenieren möchte, während gleichzeitig Regelungen geschaffen werden, die diese und andere Kunstwerke langfristig gefährden.

Die Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG hat sich solidarisch gezeigt und einen Ersatzstandort auf ihrem Grundstück angeboten, falls der Bezirk eine Räumung einleiten sollte. Wir danken der Genossenschaft ausdrücklich für dieses Angebot. Dennoch war dies stets nur als Notlösung gedacht; weder die Genossenschaft noch der Korea Verband streben einen Standortwechsel an.

Unsere Position

In einer Pressemitteilung vom 15.08.2025 argumentiert das BA , dass der angebotene Standort in seiner Beschaffenheit, Sichtbarkeit und Einbettung in den Kiez der bisherigen Situation in keiner Weise nachstehen würde. Wir weisen diese Darstellung entschieden zurück.

Die Statue muss im öffentlichen Straßenland stehen, um ihre künstlerische und politische Wirkung zu entfalten; ein Grundstück einer privaten Wohnungsbaugenossenschaft ist nicht angemessen. 

Zudem fehlt in der aktuellen Darstellung des BA ein entscheidender Punkt: Der vorgeschlagene Ersatzstandort ist für politische Kundgebungen und Versammlungen nur eingeschränkt nutzbar. Der aktuelle Standort dient als Ort der Mobilisierung und Vernetzung für unterschiedliche migrantische und feministische Bewegungen sowie Communities in Berlin-Mitte. Ein Standortwechsel würde diese zentrale Funktion untergraben und die Sichtbarkeit der Bewegung um Ari erheblich schwächen.

Unsere vollständige Ablehnungsschrift können Sie hier nachlesen:

  Geschwärzt_20250811_Korea-Verband-vs-Land-Berlin_dka_Mitteilung.pdf (560,4 KiB)

Warum der öffentliche Raum unverzichtbar ist

Ein Grundstück mag öffentlich zugänglich sein – öffentlich im gesellschaftlichen Sinn ist es damit noch lange nicht. Das BA plant, die Statue auf Privatgrund zu verschieben. So wie beim Thema sexualisierte Gewalt oft der öffentliche Diskurs ins Private gedrängt wird, droht auch hier, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema aus dem öffentlichen Raum verschwindet.

Die Friedensstatue Ari muss im öffentlichen Raum bleiben, damit die Erinnerung an Betroffene sexualisierter Gewalt sichtbar, unübersehbar und gesellschaftlich präsent bleibt. Nur so erfüllt sie ihren Zweck: Bewusstsein zu schaffen, zu erinnern und öffentlich Stellung zu beziehen. Die öffentliche Hand muss geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt entwickeln und umsetzen – diese Zuständigkeit kann nicht auf eine Wohnungsgenossenschaft übertragen werden.

Bezirksamt beschließt „Lex Ari“ – ein Rückschritt für Kunstfreiheit und Erinnerungskultur

Mit der neu beschlossenen Praxis, Kunstwerke ohne Wettbewerbsverfahren nur noch für zwei Jahre im öffentlichen Raum zu dulden, hat das BA eine Regelung geschaffen, die gezielt die Friedensstatue treffen soll und auch andere zivilgesellschaftliche Kunstwerke gefährdet.

Kunstfreiheit heißt nicht: zwei Jahre und dann weg. Der Korea Verband setzt sich für eine Stärkung von Kunst und zivilgesellschaftlicher Erinnerung im öffentlichen Raum ein, nicht für ihre Befristung oder gar geplante Entsorgung. 

Dass sich Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger nun als Retterin der Friedensstatue inszeniert, ist befremdlich.Tatsächlich liegt es in ihrer Hand, die Statue als Mahnmal im öffentlichen Raum anzuerkennen und dauerhaft zu sichern. Doch einen solchen Vorschlag hat das BA bis heute nicht vorgelegt.

Hintergrund

Die Friedensstatue „Ari“ erinnert an die sogenannten „Trostfrauen“, Frauen und Mädchen, die während des Zweiten Weltkriegs vom japanischen Militär sexuell versklavt wurden, und ehrt den Mut der Überlebenden, die ihre Geschichte öffentlich machten. Aufgestellt am 28.09.2020 vom Korea Verband e.V., erfährt die Statue breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft. Sie ist ein Mahnmal gegen sexualisierte Kriegsgewalt und Symbol migrantischer Erinnerungskultur sowie zivilgesellschaftlichen Engagements.

Ihr Verbleib ist ein Zeichen städtischer Verantwortung: Öffentliche Plätze müssen Raum für kritisches Erinnern bieten, gerade wenn es unbequem ist. Wer solche Orte verdrängt, verweigert die Auseinandersetzung mit historischer Schuld und nimmt marginalisierten Perspektiven ihre Sichtbarkeit. Eine Verlagerung ins Private würde Betroffene symbolisch zum Schweigen bringen und ein fatales Signal an Überlebende sowie alle, die weltweit für Menschenrechte und Gerechtigkeit kämpfen, senden.

Die Präsenz der Friedensstatue Ari stärkt den Anspruch, dass öffentliche Räume allen gehören – auch jenen, deren Geschichte oft ignoriert oder aktiv verdrängt wird. Ari ist nicht nur ein Denkmal, sondern Teil einer lebendigen Erinnerungsbewegung, die sich ihren Platz im Stadtraum erkämpft hat. Dieser Platz darf nicht preisgegeben werden.

Foto von Miyeon Choi, aufgenommen am 17. August 2025 an der Friedensstatue

Für Presseanfragen an den Korea Verband wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Pressevertreterin: 
Bianca Halliday
bianca.halliday@koreaverband.de


Für rechtliche Anfragen richten Sie sich bitte direkt an unseren Rechtsanwalt Paul Hothneier:
Telefon: +49 30 446 792-16 (Assistentin: Frau Thilow)
E-Mail: hothneier@dka-kanzlei.de

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