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Die Friedensstatue „Ari“ darf vorerst bleiben!

 Berlin, 16. April 2025

Verwaltungsgericht Berlin entscheidet: Die Friedensstatue darf vorerst bis zum 28. September 2025 bleiben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 14. April 2025 entschieden, dass der Korea Verband e.V. mindestens bis zum 28. September 2025 einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Friedensstatue „Ari“ hat. Zuvor ist der Korea Verband gegen die Ablehnung der beantragten Ausnahmegenehmigung sowie die Beseitigungsanordnung des Bezirksamts Berlin-Mitte juristisch vorgegangen.

Der Korea Verband e.V. begrüßt die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich.

In seinem Beschluss erkennt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts an, dass die vom Bezirksamt Mitte behauptete Praxis, Kunst im öffentlichen Raum nur temporär für maximal zwei Jahre zu genehmigen, „nicht willkürfrei und einheitlich“ gehandhabt worden sei. Das Gericht stellt weiter fest, dass das Vorgehen des Bezirksamts zeige, „dass das Bezirksamt Mitte trotz seiner vermeintlichen Praxis grundsätzlich bereit gewesen wäre, die Skulptur auch ohne Ausschreibungsverfahren weiter im öffentlichen Straßenland zu belassen, ihm jedoch der konkrete Aussagegehalt des Kunstwerks unliebsam war“.

Zudem würdigt das Gericht die absehbare politische Dimension: Die „grundsätzliche Konfliktlage“ mit der japanischen Regierung sei „vorhersehbar“ gewesen. Diese sei bereits seit der ursprünglichen Genehmigung der Friedensstatue im Jahr 2020 bekannt gewesen und „kann nicht, nachdem diese erneut bei der Verlängerung in Kauf genommen wurden, nunmehr ohne weitere konkret dargelegte außenpolitische Konsequenzen gegenüber der Kunstfreiheit des [Korea Verbands] überwiegen“. Darüber hinaus betont das Gericht, dass außenpolitische Belange grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamts fallen, da die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Bundessache sei.

Ein wichtiger Teilerfolg – der Einsatz geht weiter

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stellt einen wichtigen Etappensieg dar. Doch der Einsatz für den dauerhaften Verbleib der Friedensstatue „Ari“ ist noch nicht beendet. Als migrantischer, feministischer Verein sehen wir uns einem zermürbenden Machtungleichgewicht gegenüber – doch wir lassen uns nicht entmutigen!
Der Korea Verband wird zeitnah über weitere rechtliche und politische Schritte beraten und diese entschlossen verfolgen.

Wir kämpfen weiter: für Ari, für eine erinnerungspolitische Praxis, die marginalisierte Perspektiven sichtbar macht, und gegen das Vergessen sexualisierter Gewalt in kolonialen und kriegerischen Kontexten. Die Friedensstatue steht sinnbildlich für all diese Kämpfe – und für unsere Forderung nach historischer Gerechtigkeit.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. April kann hier heruntergeladen werden.

  VG_1_L_42824_Beschluss_VG_Berlin_v._14.04.2025.pdf (215,4 KiB)

Für Presseanfragen an den Korea Verband wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Pressevertreterin: 
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bianca.halliday@koreaverband.de

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E-Mail: hothneier@dka-kanzlei.de

Foto aufgenommen an der Friedensstatue am 8. März 2025 von Miji Ih.

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