Kommentar, Migration, Südkorea

Das neu gewonnene Wahlrecht der koreanischen Emigranten

Am 5. Februar 2009 wurde in der koreanischen Nationalversammlung im Parlament in Seoul das Recht zur Präsidentschafts- und Abgeordnetenwahl verabschiedet, somit kann jeder im Ausland lebende koreanische Staatsbürger mit rechtlich gültigem koreanischen Personalausweis ab dem 19. Lebensjahr wählen. Das betrifft bis zu 2,4 Millionen Koreaner weltweit. Diese Wahlberechtigten können ab der Präsidentschafts- und Abgeordnetenwahl 2012 ihre Rechte wahrnehmen. Die Briefwahl wird aber erstmal nicht anerkannt.

Gerade da es in den letzten Wahlen zu sehr knappen Wahlergebnissen gekommen ist, spielt das Stimmrecht der emigrierten Koreaner für die koreanische politische Situation eine wichtige Rolle. Seit der Verabschiedung dieses Gesetzes planen die koreanischen Parteien auch Sitze im Ausland zu errichten, um die koreanischen Gesellschaft vor Ort direkt zu erreichen und Stimmen für die eigene Parteien zu gewinnen. Die Regierungspartei zielt die koreanischen Emigranten in den USA und Kanada an, wo sie annehmen, dass die Koreaner dort eine recht konservative politische Meinung haben. Die oppositionellen Parteien dagegen schätzen die in Japan und in Europa lebenden Koreaner, da dort besonders die jüngere Generation eine gewisse Abneigung der Regierung gegenüber entwickelt hat.

Nachdem das langjährig diskutierte Gesetz, ob die Koreaner im Ausland mit dem Stimmrecht an der koreanischen Politik teilnehmen können, verabschiedet wurde, herrscht andererseits besorgte Stimmung. Zunächst ist noch die Möglichkeit und auch Zuständigkeit für die Beaufsichtigung bzw. Kontrolle bei der Wahl ungeklärt. Darüber hinaus ist es noch fragwürdig, in wie weit die koreanische Justizgewalt außerhalb des Landes im Falle des Missbrauchs von Wahlrechten wirksam werden kann. Dafür haben Koreaner noch drei Jahre Zeit sich vorzubereiten. Es gibt schon konkrete Vorbereitungspläne im Außenministerium, die Informationen an die koreanische Konsularabteilungen im Ausland zu geben und hierfür werden eigens neue Abteilungen sowohl im Außenministerium als auch in den Konsulaten im Ausland geschaffen. Seit Beginn der koreanischen direkten Präsidentschafts- und Abgeordnetenwahlen sind häufig Korruptionsfälle bei Wahlkampagnen aufgetreten, z. B. die Verteilung von Bestechungsgeschenken. Des Weiteren gab es heftige Wahlschlachten beispielsweise anzügliche Bemerkungen gegen andere Kandidaten. All dies könnte auch in der koreanischen Gesellschaft im Ausland auftreten.

Song-Hak SONG-Schreff ist freie Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Korea-Verbandes e.V. und Doktorandin der Universität Bochum