Allgemein

Der Korea Verband klagt gegen Ablehnung der Fördermittel für Bildungsprojekt

Berlin, 07. Mai 2025

Zum Schutz unabhängiger Bildungsarbeit – gegen politische Einflussnahme und für demokratische Vielfalt

Mit Entschiedenheit erhebt der Korea Verband e. V. am 17. April 2025 Klage gegen die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK). Hintergrund ist die Ablehnung der Fördermittel für das Jugendbildungsprojekt „Setz dich neben mich!“, das 2021 gestartet ist, um die koloniale Geschichte sexualisierter Gewalt aufzuarbeiten und in die politische Bildungslandschaft Berlins zu integrieren.

Bereits am 29. April 2024 wies der Beirat des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (BPKP), dessen Träger die SKWK ist, trotz einer ausdrücklich positiven Jurybewertung und vollständiger Erfüllung aller Förderkriterien unseren Antrag für die Förderperiode Juni 2024 bis Mai 2025 zurück. Seither versuchen wir im Widerspruchsverfahren seit August 2024 vergeblich, eine sachgerechte Entscheidung zu erreichen. Am 20. März 2025 lehnte die SKWK auch unseren Widerspruch formal fehlerhaft ab – mit Begründungen, die offenkundig politischer Natur sind. Die SKWK beruft sich dabei auf ihr „pflichtgemäßes Ermessen“ und zieht eine außenpolitische Bewertung heran. Zudem rechtfertigt sie die Ablehnung ausdrücklich mit dem Schutz „deutsch-japanischer Beziehungen“.

Akteneinsicht bestätigt: Japanische Botschaft beeinflusste Förderentscheidung

Aus den Protokollen der Jury- und Beiratssitzungen, die uns durch Akteneinsicht vorliegen, wird allerdings deutlich, dass der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner sowie die japanische Botschaft entscheidenden Druck auf die Fördergremien ausgeübt haben.


„In der Aussprache über den Antrag des Klägers stützten sich die Beiratsmitglieder, die aller Voraussicht im Rahmen der Abstimmung mit Nein stimmten, darauf, dass eine Weiterförderung durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin nicht gewünscht sei. Auch wurde zur Begründung von einem Beiratsmitglied herangezogen, dass der Kläger mit seinem Projekt die bisherige Förderung zu politischen Zwecken instrumentalisiere und ein anti-japanisches Narrativ formuliere. Zudem ergibt sich aus dem Protokoll, dass mehrere Beiratsmitglieder im Vorfeld von der japanischen Botschaft in Deutschland kontaktiert worden seien. Dort bestehe hinsichtlich einer Weiterförderung eine ablehnende Haltung.“
(Auszug aus der Klageschrift des Korea Verbands gegen die SKWK vom 17. April 2025, S. 18)

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner ließ hinter den Kulissen nicht nur seinen Unmut über unser Projekt vernehmen, sondern übte über seine Verwaltung Druck auf das Gremium aus. Zeitgleich intervenierte die japanische Botschaft in Berlin direkt bei mehreren Beiratsmitgliedern – ein unhaltbarer Eingriff in die unabhängige Kulturförderung.

Rücktritt mehrerer Jurymitgliedern des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Dass mehrere hochrangige Jurymitglieder bereits am 31. Januar 2025 aus Protest gegen „Intransparenz“ und die Aushöhlung ihrer Unabhängigkeit zurücktraten, unterstreicht die Brisanz dieses Falles. Der Migrationsrat Berlin e. V. stellte am 7. Februar 2025 in seiner Stellungnahme klar:

„Neben den politischen Entscheidungen, die über den Haushalt betrieben werden, summieren sich die ‚Einzelfälle‘, bei denen Befugnisse zurückgezogen werden, um in den Aufgaben der Verwaltung, nachgeordneten Behörden oder – wie in diesem Fall – Stiftungen regierend Einfluss zu nehmen und größere Gestaltungsmöglichkeiten voranzutreiben.“

Antrag auf neutrale Neuentscheidung und Akteneinsicht in den Entscheidungsprozess

Die aktuellen Entwicklungen in der kulturellen und politischen Bildung in Berlin zeichnen ein besorgniserregendes Bild. Die politische Einflussnahme auf Entscheidungen gefährdet nicht nur unsere Bildungsarbeit, sondern sendet auch ein verheerendes Signal an alle Akteur*innen und Organisationen, die sich für diversitätsorientierte kulturelle und politische Bildung einsetzen. Daher kämpfen wir nicht nur für eine Neubewertung unseres Projekts, sondern auch für den Schutz der freien Bildungs- und Kulturarbeit vor politischer Zensur.

Der Korea Verband wird sich diesem Druck nicht beugen. Wir fordern eine transparente, sachgerechte und faire Entscheidung über unseren Antrag – ohne politischen Einfluss oder sachfremde Motive. Es geht hier um weit mehr als ein einzelnes Projekt: Es geht um die grundlegenden Prinzipien von Meinungsfreiheit, historischer Aufarbeitung und demokratischer Unabhängigkeit.

Die Klage des Korea Verbands gegen das Land Berlin, vertr. d.d. Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SöR), Berlin vom 17. April kann hier heruntergeladen werden.

  20250417_Korea-Verband-vs-SKWK_dka_Klage_1.pdf (1,2 MiB)

Für Presseanfragen an den Korea Verband wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Pressevertreterin: 
Bianca Halliday
bianca.halliday@koreaverband.de


Für rechtliche Anfragen richten Sie sich bitte direkt an unseren Rechtsanwalt Paul Hothneier:
Telefon: +49 30 446 792-16 (Assistentin: Frau Thilow)
E-Mail: hothneier@dka-kanzlei.de

Foto aufgenommen an der Friedensstatue von Hao Yang Sun

Der Artikel ist auch in 한국어 verfügbar.