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Genozid, Völkerrecht, Forschung und Prävention: eine Einführung
27. Januar 2019, 18:00 - 20:00
Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. phil. Tessa Hofmann im Rahmen der Ausstellung MuEon DaEon | Sprachlos Vielstimmig
Genozid ist ein vor allem in der Geschichtswissenschaft meist individuell und rechtlich unverbindlich definierter Begriff, während es im Völkerrecht seit 1948 nur eine international verbindliche Definition gibt. Wie es zur Genozidkonvention der Vereinten Nationen kam, was sie beinhaltet – und was nicht – wird Professorin Tessa Hofmann in ihrer Einführung versuchen darzustellen, ebenso wie die Abgrenzung bzw. Überschneidung mit ähnlichen völkerrechtlich relevanten Kategorien (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit/Crimes against Humanity, (Mass) Atrocity crimes). Auch abgeleitete Aspekte wie die Leugnung bzw. Verharmlosung derartiger Verbrechen gegen ethnisch, national oder religiös definierte Kollektive sollen zur Sprache kommen. In diesem Zusammenhang wollen wir gemeinsam diskutieren, inwiefern das „Trostfrauen“-System als Genozid eingeordnet werden kann. Schließlich – und als Ausblick – wird uns die Vorbeugung (Prävention) beschäftigen: Wie können wir aus dem „ultimaten Verbrechen“ lernen, um Wiederholungen zu vermeiden? Welche Rolle spielen Erziehung (schulisch und außerschulisch) sowie staatliche Erinnerungs- und Geschichtspolitik?
Prof. Dr. phil. Tessa Hofmann ist Philologin und Soziologin mit Schwerpunkt komparative Genozidforschung und Migrationsforschung; Sachbuchautorin zur Geschichte, Kultur und Gegenwart Armeniens und seiner Diaspora; Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation „Arbeitsgruppe Anerkennung – gegen Genozid, für Völkerverständigung“.